Externe:r
DSB
Externe:r Datenschutzbeauftragte:r
Datenschutz
as a Service
Unternehmen und Organisationen sind in der Regel verpflichtet, eine:n Datenschutzbeauftragte:n (DSB) zu benennen. Diese Person muss über das notwendige Fachwissen verfügen und sowohl organisatorische und juristische wie auch technische Sachverhalte bewerten können. Weiterhin müssen genügend Ressourcen zur Verfügung stehen. Letztendlich ergeben sich für Unternehmen und Organisationen auch Fragen aus dem Kündigungsschutz. Die Lösung ist eine externe Benennung.
Transparente und faire Zusammmenarbeit
Sie erhalten den Service, den Sie benötigen, wann Sie ihn benötigen. Wir arbeiten nicht mit Pauschalen oder langfristigen Verträgen. Alle Leistungen werden transparent dargestellt.
Kein Kündigungsschutz interner Personen
Eine externe Benennung ist flexibel und bei uns ohne lange Vertragslaufzeiten. Interne Personen genießen hingegen einen umfassenden Kündigungsschutz.
Know-how-Transfer
inklusive
Bei allen unseren Projekten achten wir darauf, unser Know-how an Ihre internen Ansprechpartner weiterzugeben. Natürlich bieten wir auch passende Seminare inkl. Zertifizierung.
Entlastung interner Ansprechpartner:innen
Externe Ressourcen entlasten die internen Mitarbeitenden. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmen uns um Ihren Datenschutz.
Externe:r Datenschutzbeauftragte:r
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DSB und Team
Mit der Benennung eines oder einer Datenschutzbeauftragten erhalten Sie nicht nur eine Person, sondern Ihnen steht ein komplettes Team von Expert:innen zur Verfügung.
Wir stellen das Team nach Ihren Anforderungen zusammen. Sie erhalten einen Hauptansprechpartner oder eine Hauptansprechpartnerin. Die Aufgaben werden dann jeweils intern an entsprechende juristische oder technische Expert:innen weitergegeben.
- Datenschutz Management
- Technische & organisatorische Maßnahmen
- Juristische Bewertungen
- Internationaler Datenschutz
- Datenschutz Audits
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
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Schritt 1
Datenschutz- Audit
In der Regel beginnen wir die Zusammenarbeit mit einem Datenschutz-Audit. Das Audit ist die Grundlage für die weitere Planung und dokumentiert den vorhandenen Umsetzungsstand. Das Audit beinhaltet einen umfassenden Maßnahmenkatalog.
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Schritt 2
Übernahme Mandat
Nach dem Audit übernehmen wir das Mandat. Wenn gewünscht übernehmen wir auch die Rolle der oder des externen Datenschutzbeauftragten (DSB). Diese Leistung wird nicht gesondert in Rechnung gestellt.
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Schritt 3
Umsetzung & Betreuung
Sie entscheiden, welche Maßnahmen wir umsetzen sollen und welche Punkte Sie selbstbearbeiten möchten. In jedem Fall können Sie auf unsere Expert:innen zurückgreifen und erhalten jederzeit Support.
One-Stop-Shop
Der oder die externe DSB ist mehr als ein:e Berater:in. Wir kümmern uns aktiv um die Umsetzung der Maßnahmen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation. Bei Bedarf werden weitere Expert:innen aus unserem Haus hinzugezogen.
- Informationssicherheit
- Pentesting
- Compliance
- Juristische Berater
- Sichere Softwareentwicklung
- Business Continuity Management
Wichtige Fragen
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und noch wichtigere Antworten
Wir haben typische Fragen rund um das Thema Datenschutz und Datenschutzbeauftragte zusammengestellt und hier beantwortet.
Der Kündigungsschutz für interne Datenschutzbeauftragte (DSB) ist ein wichtiger Aspekt des Datenschutzrechts, der dazu dient, die Unabhängigkeit und Objektivität des DSB zu gewährleisten. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darf ein DSB nicht wegen der Erfüllung seiner Aufgaben abberufen oder benachteiligt werden. In Deutschland ist die Abberufung eines DSB nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die einer außerordentlichen Kündigung gleichkommen. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass der DSB seine Überwachungsaufgaben ohne Angst vor Repressalien durchführen kann.
Ein:e DSB muss gemäß § 38 BDSG benannt werden, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind oder wenn das Unternehmen oder die Organisation personenbezogene Daten verarbeitet, die gemäß Art. 35 DS-GVO einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen. Ein:e DSB ist auch notwendig, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeitet werden, zum Zweck der Übermittlung, zum Zweck der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung.
Eine externe Benennung kann deutlich einfacher widerrufen werden. Letztendlich basiert die Benennung auf einem Dienstleistungsvertrag. Für diesen gilt nicht der Kündigungsschutz wie bei einer internen Benennung. Endet der Dienstleistungsvertrag, so wird auch die Benennung zurückgenommen. Bei uns profitieren Sie zusätzlich von flexiblen Kündigungsfristen ohne lange Vertragslaufzeit.
Datenschutzbeauftragte müssen über die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügen. Die Fachkunde kann in vielfältiger Weise nachgewiesen werden. Üblich sind regelmäßige Weiterbildungen, wobei Umfang und Frequenz nicht gesetzlich geregelt sind. Empfohlen werden etwa drei Tage pro Jahr. Unsere Berater:innern bilden sich nicht nur regelmäßig weiter, sondern sind auch entsprechend zertifiziert.
Sie möchten mehr Informationen oder haben
WEITERE Fragen?
Nutzen Sie unsere kostenlose Hotline,
oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.
Fachartikel Datenschutz
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