Datenschutz
Datenschutz
Datenschutz kann mehr,
als Daten schützen.
Datenschutz ist seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Jahre 2018 verstärkt in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit geraten. Die Datenschutz-Grundverordnung hat den Umgang mit personenbezogenen Daten in Unternehmen und Organisationen grundsätzlich verändert und das weltweit. Heutzutage ist der datenschutzkonforme Umgang mit Kundendaten ein Wettbewerbsvorteil. Wir helfen Ihnen, Datenschutz im Unternehmen und in der Organisation zu integrieren.
Widerstandsfähigkeit erhöhen & Risiken reduzieren
Datenschutz schützt nicht nur die Daten von Personen. Die Maßnahmen schützen auch das Unternehmen und die Organisation selbst.
Vertrauen von Kunden und Partnern steigern
Das Vertrauen von Kunden und Partnern wird nicht nur durch eine Zertifizierung, sondern auch durch die Umsetzung von Maßnahmen gestärkt.
DS-GVO Anforderungen umsetzen
Wir unterstützen Sie die Anforderungen der DS-GVO zu identifizieren sowie diese effizient umzusetzen und nachzuweisen.
Beratung ohne monatliche Pauschalen
Wir arbeiten nicht mit monatlichen Pauschalen oder Festpreisen. Wir rechnen fair und transparent ab.
Unsere Leistungen
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What we do
360° Datenschutz
Unsere Leistungen decken Ihren Bedarf im Datenschutz vollständig ab. Wir stellen Ihnen ein Team für alle Aufgaben und Themen zusammen. Sie haben Zugriff auf alle unsere Berater:innen.
Sie erhalten genau die Unterstützung, die Sie benötigen, egal ob bei einer Einzelanfrage oder beim Aufbau eines Datenschutz-Management-Systems (DMS).
- Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)
- Datenschutz Beratung
- Datenschutz Management
- Folgeabschätzungen
- Internationaler Datenschutz
- Datenschutz Audits
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Schritt 1
Datenschutz- Audit
In der Regel beginnen wir die Zusammenarbeit mit einem Datenschutz-Audit. Das Audit ist die Grundlage für die weitere Planung und dokumentiert den vorhandenen Umsetzungsstand. Das Audit beinhaltet einen umfassenden Maßnahmenkatalog.
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Schritt 2
Übernahme Mandat
Nach dem Audit übernehmen wir das Mandat. Wenn gewünscht übernehmen wir auch die Rolle der oder des externen Datenschutzbeauftragten (DSB). Diese Leistung wird nicht gesondert in Rechnung gestellt.
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Schritt 3
Umsetzung & Betreuung
Sie entscheiden welche Maßnahmen wir umsetzen sollen und welche Punkte Sie selbstbearbeiten möchten. In jedem Fall können Sie auf unsere Expert:innen zurückgreifen und erhalten jederzeit Support.
Seit über 25 Jahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung in diversen Branchen und Unternehmens- und Organisationsgrößen. Wir begleiten unsere Kunden in der Regel über einen langen Zeitraum. Wir setzen auf verlässliche und ehrliche Beratung.
Wichtige Fragen
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und noch wichtigere Antworten
Wir haben typische Fragen rund um das Thema Datenschutz und Datenschutzbeauftragte zusammengestellt und hier beantwortet.
Ein:e DSB muss gemäß § 38 BDSG benannt werden, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind oder wenn das Unternehmen oder die Organisation personenbezogene Daten verarbeitet, die gemäß Art. 35 DS-GVO einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen. Ein:e DSB ist auch notwendig, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeitet werden, zum Zweck der Übermittlung, zum Zweck der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung.
Die DS-GVO und andere gesetzliche oder regulatorische Vorgaben zum Datenschutz müssen jederzeit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten umgesetzt und nachgewiesen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist dabei nicht von der Pflicht der Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten (DSB) abhängig.
Die Kontrolle der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen obliegt den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Es gilt dabei das Sitzlandprinzip. Es ist das Land zuständig in dem das Unternehmen oder die Organisation seinen bzw. ihren Sitz hat. In Deutschland ist jeweils die Aufsichtsbehörde des betreffenden Bundeslandes zuständig.
Grundsätzlich sollte Datenschutz nicht allein deshalb umgesetzt werden, um Bußgelder zu vermeiden. Neben den reinen Bußgeldern, die in der DS-GVO definiert sind, gibt es viele weitere Risiken für Unternehmen und Organisationen, wenn Maßnahmen nicht oder unzureichend umgesetzt sind.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht für Datenschutzverstöße Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vor. Für Unternehmen kann das Bußgeld bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag am Ende höher ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe des Bußgeldes von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Art des Verstoßes und der Schwere der Datenschutzverletzung.
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WEITERE Fragen?
Nutzen Sie unsere kostenlose Hotline,
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Fachartikel Datenschutz
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