Die Nutzung des Internets ist aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken. Soziale Netzwerke (engl. Social Media) im sog. Web 2.0 gewinnen mehr und mehr an Bedeutung und werden zunehmend von Unternehmen und Organisationen als Kommunikationsplattform entdeckt.
Die Nutzerzahlen steigen beständig. Nach dem ersten Boom um Facebook und myspace drängen immer mehr soziale Netzwerke auf den Markt, bei denen Nutzer die Möglichkeit haben Fotos, Videos, aber auch Erfahrungsberichte und Meinungen auszutauschen. Zu den bekanntesten gehören Facebook, Twitter, youtube oder Blogger.
Der hohe Bekanntheitsgrad und die allzeitige Erreichbarkeit machen Soziale Netzwerke zu einer idealen Kommunikationsplattform, um Inhalte in kürzester Zeit der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Diese Informationsfreiheit hat jedoch auch immer häufiger ihren Preis, nämlich dann, wenn die Grenzen allgemeingültiger Umgangsformen – der „Netiquette“ – überschritten werden. Täglich wird im Web diskutiert, getuschelt und getratscht. Nicht selten werden unter dem Schutz der Anonymität des Internets sensible Firmengeheimnisse oder beleidigende Inhalte verbreitet.
Manch einer twittert freudig aus vertraulichen Vorstands- oder Aufsichts-ratssitzungen. Ein anderer teilt seinen Frust über seinen Arbeitgeber auf Facebook oder einem Blog mit.
Doch wie kann ein Unternehmen – selbst wenn man seinen Mitarbeitern gänzlich die private Nutzung des Internet während der Arbeitszeit verboten hat – eine geschäfts-schädigende Nutzung nach Feierabend verhindern?[nbsp]
Diese Lücke füllen sog. Social Media Guidelines, die mittlerweile von fast allen großen deutschen Unternehmen eingesetzt werden. Durch sie können Unternehmen den Gebrauch von sozialen Netzwerken für Mitarbeiter regeln und erläutern, wie und welche Inhalte Mitarbeiter im Namen des Unternehmens in diesen Netzwerken veröffentlichen dürfen. Neben Hinweisen auf gesetzliche Verbote, können diese Guidelines auch allgemeine Empfehlungen für den sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken enthalten.
Für jedes Unternehmen empfiehlt es sich daher verbindliche Social Media Guidelines aufzustellen. Hierbei sollte den Mitarbeitern eine Anleitung an die Hand gegeben werden, ob und in welchem Umfang das Unternehmen die private Nutzung während der Arbeitszeit gestattet und in welchem inhaltlichen Umfang diese Erfolgen darf.
Kritische Äußerungen von Mitarbeitern über das Unternehmen oder eine böswillige Preisgabe von Firmengeheimnissen kann so zwar nicht vollständig unterbunden werden, es wird jedoch die Sensibilität der Mitarbeiter für die Risiken, die die Nutzung Sozialer Netzwerke in sich bergen, gesteigert.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne ein Muster zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Entwicklung eigener Social Media Guidelines.